Lagerung von Pflanzenschutzmittel im Winter

Neben der Maschinenpflege gehört auch die Überprüfung der Lagerstätte für Pflanzenschutzmittel auf die Aufgabenliste im Herbst. Für die korrekte Lagerung der Pflanzenschutzmittel gilt:

  • Das Pflanzenschutzmittellager muss abschliessbar sein
  • Es dürfen keine Pflanzenschutzmittel in die Umwelt gelangen (Auffangwanne, Türschwelle, undurchlässige Böden)
  • Pulver oberhalb von flüssigen Produkten lagern
  • Pflanzenschutzmittel müssen frostfrei gelagert werden, im Idealfall >10° Celsius

Bei der Überprüfung des Lagers kann gleichzeitig die Inventur der noch vorhanden Pflanzenschutzmittel vorgenommen werden. Produkte welche nicht mehr bewilligt sind, können kostenlos an die Verkaufsstellen zurückgegeben werden. Das Inventar ist die Grundlage für die Planung der kommenden Saison.