Insektizid gegen Blattläuse in Beeren, Obst, Salaten, Feldkulturen und Zierpflanzen sowie gegen Blutläuse.
Dosierung: 0.04% (0.4 kg/ha) gegen Blattläuse (Röhrenläuse). Wartefrist 3 Wochen. Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium "Vollblüte bis Beginn Rotfärbung der Früchte", 4 Pflanzen pro m² sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Maximal 2 Behandlungen pro Kultur und Jahr mit diesem Produkt oder einem anderen Produkt, das diesen Wirkstoff enthält.
Dosierung: 0.04% (0.4 kg/ha) gegen Blattläuse (Röhrenläuse). Wartefrist 3 Wochen. Für Sommerhimbeeren bezieht sich die angegebene Aufwandmenge auf Stadium "Erste Blüten bis etwa 50% der Blüten offen" sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Für Herbsthimbeeren bezieht sich die Aufwandmenge auf eine Heckenhöhe von 150 - 170 cm sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Für Brombeeren bezieht sich die angegebene Aufwandmenge auf Stadium "Erste Blüten bis etwa 50% der Blüten offen" sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Maximal 2 Behandlungen pro Kultur und Jahr mit diesem Produkt oder einem anderen Produkt, das diesen Wirkstoff enthält.
Schwarzer Holunder:
Dosierung: 0.04% (0.4 kg/ha) gegen Blattläuse (Röhrenläuse). Wartefrist 3 Wochen. Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium "Vollblüte bis Beginn Rotfärbung der Früchte", 4 Pflanzen pro m² sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Maximal 2 Behandlungen pro Kultur und Jahr mit diesem Produkt oder einem anderen Produkt, das diesen Wirkstoff enthält.
Dosierungen:
bis Ende Juni: 0.04% (0.64 kg/ha) gegen Blattläuse (Röhrenläuse) mit Teilwirkung gegen die Gemeine Kommaschildlaus.
ab Juli: 0.02% (0.32 kg/ha) gegen Blattläuse (Röhrenläuse).
gegen Blutläuse in Äpfeln: 0.04% (0.64 kg/ha) 2x im Abstand von 2-4 Wochen. 1. Behandlung bei Neubesiedlung der frischen Triebe. Beigabe von Sticker empfehlenswert.
Wartefrist 3 Wochen. Die angegebenen Aufwandmengen beziehen sich auf ein Baumvolumen von 10'000 m³ pro ha. SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielarthropoden vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
Dosierungen:
bis Ende Juni: 0.04% (0.64 kg/ha) gegen Blattläuse (Röhrenläuse) mit Teilwirkung gegen die Gemeine Kommaschildlaus.
ab Juli: 0.02% (0.32 kg/ha) gegen Blattläuse (Röhrenläuse).
Wartefrist 3 Wochen. Die angegebenen Aufwandmengen beziehen sich auf ein Baumvolumen von 10'000 m³ pro ha. SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielarthropoden vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
Dosierung: 0.05% gegen Blattläuse (Röhrenläuse). Maximal 3 Behandlungen pro Kultur und Jahr. SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielarthropoden vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
Dosierung: 0.05% gegen Blattläuse (Röhrenläuse). Maximal 3 Behandlungen pro Kultur und Jahr. SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielarthropoden vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
Dosierung: 0.05% gegen Blattläuse (Röhrenläuse). Maximal 3 Behandlungen pro Kultur und Jahr. SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielarthropoden vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
Art.-Nr. | Packung | Preis/Packung | Karton | Preis/Karton |
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10 02 17 | 1 kg | 95.90 | 12 x 1 kg | 1'140.00 |